EIGENTÜMER
Das Recht auf Eigentum ist grund-
rechtlich geschützt. So gut wie jeder
Grundstückseigentümer hat aber auch
schon Mal schmerzlich erfahren
müssen, dass diesem Grundrecht
mindestens genau so viele Pflichten
gegenüberstehen.
Ob es um zum Beispiel um
Bestimmungen der Landesbauordnung
geht, oder um das Nachbarschafts-
gesetz Baden Württemberg, schnell
hat man den Durchblick im Wald der
Vorschriften verloren.
HOME | KONTAKT | IMPRESSUM
FREIBERG a/N
Wir sind hier ein kompetenter
Ansprechpartner für unsere
Mitglieder und sorgen dafür,
dass der Durchblick nicht
verloren geht.