EIGENTÜMER Das Recht auf Eigentum ist grund- rechtlich geschützt. So gut wie jeder Grundstückseigentümer hat aber auch schon Mal schmerzlich erfahren müssen, dass diesem Grundrecht mindestens genau so viele Pflichten gegenüberstehen. Ob es um zum Beispiel um Bestimmungen der Landesbauordnung geht, oder um das Nachbarschafts- gesetz Baden Württemberg, schnell hat man den Durchblick im Wald der Vorschriften verloren. HOME | KONTAKT | IMPRESSUM FREIBERG a/N Wir sind hier ein kompetenter Ansprechpartner für unsere Mitglieder und sorgen dafür, dass der Durchblick nicht verloren geht.