ZIELE Wiederherstellung größtmöglicher Verfügungsfreiheit des Immobilienei- gentümers über sein Eigentum. Zügige Angleichung der Gesetzgebung an veränderte Wohnungsmarktbeding- ungen. Weg von der Praxis "Der Vermieter als Hilfskassierer der Kommunen". Beseitigung unzumutbarer Erschwernisse bei Kündigungen, Betriebskostenabrech- nungen, Mieterhöhungen usw.. HOME | KONTAKT | IMPRESSUM FREIBERG a/N