ZIELE
Wiederherstellung größtmöglicher
Verfügungsfreiheit des Immobilienei-
gentümers über sein Eigentum.
Zügige Angleichung der Gesetzgebung
an veränderte Wohnungsmarktbeding-
ungen.
Weg von der Praxis "Der Vermieter als
Hilfskassierer der Kommunen".
Beseitigung unzumutbarer Erschwernisse
bei Kündigungen, Betriebskostenabrech-
nungen, Mieterhöhungen usw..
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